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Bild FFW Markt Sugenheim

Stellen Sie sich vor: Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der
Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatütata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie? - Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen, oder
- die werden doch nicht zu uns kommen, oder
- sind alle unsere Kinder zu Hause, oder
- müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten
Nachtruhe stören?
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden
oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem
Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch
an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35
Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen
werden mit Blaulicht und Martinshorn.
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."
Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen Sie sich vor, dass diese „Krachmachenden“ Feuerwehrleute
- vor fünf Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie,
- um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
- die nächsten zwei oder drei Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)

Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis!


Gefunden von Early, Autor ist unbekannt

Und hier noch ein Video zu diesem Thema von der Feuerwehr Ihringen: